
"Corona"-Soforthilfen für Unternehmen
Neben dem Bund haben auch die Länder Notfall-Programme für Unternehmen eingerichtet. Hier finden Sie eine nach Bundesländern sortierte Übersicht.
Antragsfomulare der Bundesländer:
- Baden-Württemberg: zum Antragsformular
- Bayern: zum Antragsfomular
- Berlin: zum Antragsfomular
- Brandenburg: zum Antragsfomular
- Bremen: zum Antragsfomular
- Hamburg: zur Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
- Hessen: zum Antragsfomular
- Mecklenburg-Vorpommern: zum Antragsfomular
- Niedersachsen: zum Antragsfomular
- Nordrhein-Westfalen: zum Antragsfomular
- Rheinland-Pfalz: zum Antragsfomular
- Saarland: zum Antragsfomular
- Sachsen: zum Antragsfomular
- Sachsen-Anhalt: zum Antragsfomular
- Schleswig-Holstein: zum Antragsfomular
- Thüringen: zum Antragsfomular
Die Landeskreditbank (L-Bank) und die Bürgschaftsbank haben zu Gunsten der Mittelständler ihr Angebot ergänzt:
- Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro)
- Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 %
- Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes um 10 Prozent-Punkte, damit verringert sich das Risiko der Bürgschaftsbank auf 25 %
Diese Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe und werden von der Bürgschaftsbank ab sofort umgesetzt.
Die Förderkredite werden per Hausbankenverfahren vergeben. Liquiditätskredite können Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zu günstigsten Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Für bestehende Förderkredite bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung an.
Bürgschaften der L-Bank
Wenn eine Hausbank wegen fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen Unternehmen einen Liquiditätskredit / Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann die L-Bank im Einzelfall bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen. Die L-Bank übernimmt Bürgschaften von 2,5 bis 5 Mio. Euro. Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Mio. Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.
Hotline und Servicemails für Betriebe in Baden-Württemberg:
Wirtschaftsförderung L-Bank
- Telefon: 0711/122-2345
- E-Mail wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Bürgschaften:
- Telefon: 0711/122-2999, Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 16 Uhr
- E-Mail: buergschaften@l-bank.de
Bürgschaftsbank
- Telefon 0711/1645-6
- E-Mail: ermoeglicher@buergschaftsbank.de
Bankbürgschaften
Die Staatsregierung erhöht den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Mio. Euro. Auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden noch besser unterstützen zu können. Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt.
Soforthilfe Corona
Gerade kleinen Betrieben greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5.000 und 30.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm "Soforthilfe Corona" schaffen.
Bayernfonds
Zum Schutz größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Der Bayernfonds soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.
Flexiblere Arbeitszeitregeln
Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten.
Service-Hotlines und E-Mail Kontaktadressen
Bayerischen Staatsregierung:
- 089/12 22 20 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr)
- E-Mail: direkt@bayern.de
Der Senat wird Überbrückungskredite mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereitstellen. Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.
Der Liquiditätsfonds der IBB neben dem produzierenden Gewerbe auch für Tourismus, Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel, aber auch für Clubs und Restaurants.
Daneben werden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld aktuell deutlich vereinfacht sowie Unternehmen durch die erleichterten Steuerstundungen, angepasste Steuervorauszahlungen und dem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entlastet.
Weitere Informationen zur Wirtschaftsförderung unter
- 030/ 2125-4747
- wirtschaft@ibb.de
Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sich ab sofort an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden.
Bei Fragen gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten:
- Nordwest-Brandenburg: reinhard.goehler@wfbb.de bzw. 03391/775-211,
- Nordost-Brandenburg: heinz.roth@wfbb.de bzw. 03334/818 77-10,
- Ost-Brandenburg: christoph.ziemer@wfbb.de bzw. 0335/283 960-11,
- Süd-Brandenburg: torsten.maerksch@wfbb.de bzw. 0355/784 22-14,
- Mitte/West-Brandenburg: verena.klemz@wfbb.de bzw. 0331/730 61-237
Finanzhilfen
Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) hat eine Task Force eingerichtet. Sie hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen in der Coronavirus-Krise ein zusätzliches Budget von 10 Millionen bereitgestellt und wird hier ggf. noch nachlegen.
Mit Krediten ist die BAB in der Lage, einen Liquiditätsbedarf zu decken. Die Konditionen bei den Bürgschaften wurden jetzt nochmals verbessert um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Es stehen bis zu 1 Mio. Euro für Betriebsmittel auch für Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen als Liquiditätshilfen zur Verfügung.
Steuern
Das Finanzressort hat Steuerliche Maßnahmen zur Entlastung umgesetzt. Hierzu gehören: Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Mehr Informationen unter der BAB-Hotline
- 0421/9600 – 333
- task-force@bab-bremen.de
Die IFB Hamburg bietet Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.
Ansprechpartner:
- für Infos zu Förderkrediten und Landesbürgschaften: ifbhh.de.
- IFB Hamburg: 040/248 46 533
- Hotline der Bürgschaftsgemeinschaft: 040/611 700 100
- Hotline für Firmenhilfe: 040/432 1694
Über die WIBank bietet Hessen Betrieben in Notfällen Förderkredite an, auch Bürgschaften sind möglich.
Förderkredite
Kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können ein Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
Bürgschaften
Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an.
Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.
Infos gibt es bei der Hessische Landesregierung
- E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
und bei der Bürgschaftsbank Hessen unter:
- Tel. 0611/150777
Sonderprogramm für Landesbürgschaften
Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC hat sich als Mandatar des Landes kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.
Auch höhere Kredite werden verbürgt
Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.
Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro
Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
Es gibt eine Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro, für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.
Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche
Beschleunigte Auszahlung von bereits bewilligten Investitionszuschüssen (GRW) an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.
Service-Hotline für Unternehmen
- 0385-588 5588, Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr.
Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.
Kredite und Förderung
Bei der NBank wird gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann. Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.
Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) geholfen werden kann, soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugute kommen soll dieser Liquiditätszuschuss neben Kleinstunternehmen auch Familienbetrieben.Die Förderhöhe soll voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
Ansprechpartner:
- bei der NBB: Lars Luther und Carsten Bolle, Telefon: 0511/33 70 50.
- Für Landesbürgschaften: PwC als Mandatar des Landes, Telefon: 0511/535 75323, Email: mike.schwake@pwc.com oder 0511/5357 5351, Email: koch.peter@pwc.com.
Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
Steuerliche Maßnahmen
Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Dafür steht ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung unter: finanzverwaltung.nrw.de
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Sie können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden.
Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen!
Weitere Infos gibt es bei der NRW-Förderbank: 0211/917414800
Bürgschaften und Kredite
Über die ISB sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie Bürgschaften zur Verfügung. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken. Zudem hebt die Landesregierung per Allgemeinverfügung das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen bis einschließlich 26. April 2020 komplett auf.
Für konkrete Fragen zur finanziellen Wirtschaftsförderung, insbesondere auch Liquiditätshilfen (Darlehen und Bürgschaften), können sich Betriebe direkt an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wenden.
Sie finden die Beratungshotline unter 06131/6172-1333 oder per E-Mail unter: beratung@isb.rlp.de
Steuern
Betroffene Unternehmen können Anpassung der Vorauszahlungen, Stundung von Ertragsteuern, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Finanzämter sind angewiesen, ihr Ermessen großzügig anzuwenden. Hier gibt es weitere Informationen zu steuerlichen Maßnahmen in Rheinland-Pfalz.
Hotline zu allen Fragen
Stabsstelle "Unternehmenshilfe Corona" im Wirtschaftsministerium: Tel: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
Soforthilfen für Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmer-Soforthilfe richtet sich an Unternehmen mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme. Sie können mit einem Zuschuss zwischen 3.000 und 10.000 Euro rechnen.
Kreditprogramm
Mittelfristig können Engagements der Hausbanken mithilfe von Krediten der SIKB den Unternehmen helfen, Liquidität im Unternehmen zu halten. Daher stockt die Landesregierung das bereits angekündigte Kreditprogramm von zehn Millionen Euro auf 25 Millionen Euro auf.
Weitere Infos für Betriebe im Saarland
unter 0681/501-4433 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) oder
Wirtschaftsminister Martin Dulig kündigte in am 17. März ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat an, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Die Abwicklung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Die Bedingungen und Antragsverfahren werden derzeit erarbeitet.
Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfe-Darlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird.
Für alle sächsichen Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten wie zinssubventionierte Liquiditätshilfe-Darlehen, staatliche Bürgschaften und mehr, um Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken.
Ansprechpartner
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB):
Telefon: 0351 / 4910-1100.
Die Beratung ist kostenlos.
Alle Unternehmen sollten sich zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.
Auf Antrag werden laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herab- oder ausgesetzt, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Säumniszuschläge erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende verzichtet.
Hotline für Betriebe in Sachsen-Anhalt
Telefon-Hotline 0391/567-4750, werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr
Neben zinslosen Steuerstundungen durch das Finanzministerium hat das Wirtschaftsministerium zusammen mit den Förderbanken die Kredit-Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft haben ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Vor allem das Darlehensprogramm "IB.SH Mittelstandskredit" ist das zentrale Angebot an Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten.
Ansprechpartner
- Jürgen Wilkniß: (Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Telefon: 0431/5938-133) und
- Matthias Voigt: (Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Telefon 0431/9905-3330)
Diese Ansprechpartner koordinieren die Förderung von IB.SH, MBG und BB-SH und vertreten jeweils alle drei Institute.
Es gibt ein ausgeweitetes Bürgschaftsprogramm für alle Thüringer Unternehmer, kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler erhalten Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert.
Zudem sind die Finanzämter in Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch steuerliche Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Die Finanzministerin ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden.
Infos dazu gibt es bei der Aufbaubank.
Quellangaben: handwerksblatt.de | hogapage.de