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Schonzeit für Aale beginnt im Herbst

14 April 2023 | 1 Minuten Lesezeit
Marktbericht Aale

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Absprache mit den Küstenländern eine Schonzeit für Aale festgelegt. 

In der Zeit vom 15. September 2023 bis zum 14. März 2024 gilt ein umfassendes Aalfangverbot inkl. Beifang in den deutschen Meeresgewässern. 

Damit reagiert das BMEL auf verpflichtendes EU-Recht, das den Mitgliedstaaten auferlegt, die gewerbliche Aalfischerei für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu verbieten. Die Aalschonzeit gilt zunächst für die Jahre 2023/2024. Ende 2023 werden auf EU-Ebene die Rahmenbedingungen für den weiteren Schutz von Aal verhandelt. Die Freizeitfischerei ist nach EU-Recht in Meeresgewässern bis zum 31. März 2024 vollständig verboten. 

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals ist weiterhin kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ist das Aufkommen von Jungaalen, im Jahr 2022 in der Nordsee erneut zurückgegangen

Durch die allgemeine Knappheit sowie die nun kommende Schonfrist, ist zu erwarten, dass der Preis für Aale aus deutschen Gewässern deutlich steigen wird. 

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